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   LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 664/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8834
LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 664/98 (https://dejure.org/1998,8834)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.09.1998 - 19 Sa 664/98 (https://dejure.org/1998,8834)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. September 1998 - 19 Sa 664/98 (https://dejure.org/1998,8834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Rechts auf klageweise Geltendmachung des Übergangs eines Arbeitsverhältnisses; Zeitmoment und Umstandsmoment; Frist zur Klageerhebung nach Kenntniserlangung vom Betriebsübergang beträgt drei Monate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 11.02.2005 - 10 Sa 1658/04

    Befristung auf Wunsch des Arbeitnehmers, Zweckbefristung, Betriebsübergang,

    Ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der E1xxxx A2xxxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG seinerzeit bei Abschluss des Arbeitsvertrages mit der Beklagten zu 1) am 06.11.2001 wirksam aufgelöst worden ist und ob der Kläger möglicherweise die Geltendmachung eines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2) verwirkt hat (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 20.05.1988 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 5; BAG, Urteil vom 02.12.1999 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 6; LAG Hamm, Urteil vom 21.09.1998 - NZA-RR 1999, 297; LAG Hessen, Urteil vom 20.10.1999 - NZA-RR 2000, 458; ErfK/Ascheid, a.a.O., § 1 KSchG Rz. 168; KR/Rost, § 7 Rz. 36, 41 f.), konnte danach mangels Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) offen bleiben.
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